Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistun-gen und Lieferungen des
Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbrau-cher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende Er-klärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatz-ansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gel-ten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverlet-zung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet,
die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zah-len.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Über-schreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%
anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufent-haltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder-zeit fällig
zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Si-cherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)
/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden
von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in An-spruch nimmt. Dies gilt
nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksicht-nahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten
ist oder ein sonstiges gesetzliches oder ver-tragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktritts-recht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer
1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die eingesparten Aufwendungen anzu-rechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung
zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen
zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
5. Falls im Vertrag kein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, so gilt als Termin acht Wochen vor dem ersten Tag der gebuchten Übernachtung.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel
III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außeror-dentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
o höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden;
o das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Or-ganisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
o ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadenser-satz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis-preises (Listenpreises)
in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht
es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hier-von ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzli-chen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leis-tungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmun-gen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert
von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel-
oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich
dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende
Haftung des Hotels gelten vorstehende Num-mer 1 Sätze
2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder
auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu-stande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis
4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts-bedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr
der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Vorausset-zung
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelauf-nahme unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übri-gen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
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